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Mitgliederversammlung 2026

5. Juli | 14:00 - 16:00

Zu unserer Mitgliederversammlung sind immer alle Mitglieder eingeladen:

  • die Kinder aus der U8 bis zur U12,
  • unsere Jugendlichen aus der U14 und U16,
  • genauso wie alle Erwachsenen, aktive sowie Fördermitglieder.

Mitdiskutieren dürfen alle, abstimmen nur Mitglieder und Fördermitglieder ab 16 Jahren.

Als Vorstand schlagen wir folgende Tagesordnung vor:

Tagesordnung

  1. Begrüßung durch den Vorstand
  2. Wahl der Versammlungsleitung + Protokollführer:in
  3. Rückblick - Saison 2025/2026
    • Rückblick aus Sicht des Vorstandes
    • Vorstellung des Kassenberichts
    • Entlastung der Kassenprüfer:innen
    • Entlastung des Vorstands
  4. Ausblick - Saison 2026/2027
    • Vorstellung der Teams
    • Vorstellung des Haushaltsplans
  5. Änderung der Satzung und der Beitragsordnung
  6. Workshop zum Thema "Gemeinsam stark werden"
  7. Weitere Themen der Mitglieder
  8. Auflösung der Sitzung

Falls ihr Änderungen oder Anträge für die Mitgliederversammlung habt, lasst sie uns bitte bis 7 Tage vorher schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) zukommen. Der fristgerechte Eingang wird per E-Mail bestätigt.

Wichtig zu wissen:

Bitte sei frühzeitig da. Die Versammlung startet um 14 Uhr

Änderungsvorschläge der Satzung und Beitragsordnung im Detail

Nr.Aktuelle VersionAbzustimmende Version
1Satzung §8 Vorstand Absatz 7
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Ihre Amtszeit endet mit dem Antritt des neu gewählten Vorstands. Eine Wiederwahl ist zweimal zulässig. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf der Amtsperiode aus, so bestimmt der Vorstand durch Beschluss mit einfacher Mehrheit ein kommissarisches Vorstandsmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
Satzung §8 Vorstand Absatz 7
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Ihre Amtszeit endet mit dem Antritt des neu gewählten Vorstands. Eine Wiederwahl ist zweimal zulässig. 
Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf der Amtsperiode aus, bestimmt der Vorstand durch Beschluss mit einfacher Mehrheit ein kommissarisches Vorstandsmitglied. Dieses verbleibt bis zum Ablauf der regulären Amtszeit des amtierenden Vorstands im Amt.
2Satzung §7 Mitgliederversammlung Absatz 6 
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Zur Änderung der Satzung und des Vereinszwecks ist jedoch eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Stimmenthaltung wird als ungültige Stimme gewertet. 
Satzung §7 Mitgliederversammlung Absatz 6 
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. [...] Stimmenthaltung wird als ungültige Stimme gewertet.
3Satzung §4 Mitgliedschaft Absatz 4 
Der Austritt aus dem Verein:
- erfolgt bei einer monatlichen Mitgliedschaft mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen
(2 Wochen) zum Laufzeitende,
- ist bei einer halbjährlichen und jährlichen Mitgliedschaft zum Ende der Laufzeit unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 28 Tagen (4 Wochen) möglich.
Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift gegenüber dem Vorstand erklärt werden. 
Satzung §4 Mitgliedschaft Absatz 4 
 Der Austritt aus dem Verein:
- erfolgt bei einer monatlichen Mitgliedschaft mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen
(2 Wochen) zum Laufzeitende,
- ist bei einer halbjährlichen und jährlichen Mitgliedschaft zum Ende der Laufzeit unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 28 Tagen (4 Wochen) möglich.
Die Kündigung muss in Textform mit Unterschrift gegenüber dem Vorstand erklärt werden. 
4Satzung §7 Mitgliederversammlung Absatz 3 
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand. Die Einladung zur Mitgliederversammlung wird mindestens 14 Tage vor dem Termin der Versammlung veröffentlicht. Die Einladung erfolgt schriftlich oder in Textform als Ankündigung auf der Website des Vereins, im vereinseigenen Newsletter per E-Mail sowie als Aushang an den aktuellen Trainingshallen. Als Kontaktdaten werden die letzten bekannten Angaben des Mitglieds genutzt. Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ist die vom Vorstand festgesetzte vorläufige Tagesordnung mitzuteilen. Jedes Mitglied kann bis spätestens 7 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich oder in Textform beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. 
Satzung §7 Mitgliederversammlung Absatz 3 
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand. Die Einladung zur Mitgliederversammlung wird mindestens 14 Tage vor dem Termin der Versammlung veröffentlicht. Die Einladung erfolgt schriftlich oder in Textform als Ankündigung auf der Website des Vereins, im vereinseigenen Newsletter per E-Mail sowie als Aushang an den aktuellen Trainingshallen. Als Kontaktdaten werden die letzten bekannten Angaben des Mitglieds genutzt. Mit der Einladung zur Mitgliederversammlung ist die vom Vorstand festgesetzte vorläufige Tagesordnung mitzuteilen. Jedes Mitglied kann bis spätestens 10 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich oder in Textform beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Vorstand veröffentlicht eine aktualisierte Tagesordnung spätestens 3 Tage vor der Mitgliederversammlung, sofern fristgerechte Anträge eingegangen sind. 
5Beitragsordnung §1 Grundsatz 
Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und kann nur durch sie geändert werden. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. 
Beitragsordnung §1 Grundsatz 
Die Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und kann nur durch sie geändert werden. Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, administrative Anpassungen (z.B. Festlegung abweichender Fälligkeiten bei unterjährigen Beitritten) eigenständig zu beschließen. 

Ort: