
Protokoll vom 16. März 2026
Neue Gesichter im Ehrenamt, ein Bootcamp das Fahrt aufnimmt, klarere Regeln für Finanzen – bei Artio wird im März an vielen Stellen gleichzeitig gebaut. Hier ist, was auf unserer Vorstandssitzung besprochen wurde.
- Anwesend:
- Vorstand: Julia Harms, Stefanie Friedrich, Susanne Franz-Hollfelder, Cornelia Pantenburg, Chrysanthi Schelte
- außerdem: Conny Becker, Jasmine Tomasek, Philipp Frobel
- Protokollführung: Steffi und Julia
Themen der Vorstandssitzung
Ehrenamt: Wachstum braucht Struktur
Unser Ehrenamtsteam wächst – und damit auch der Bedarf, Prozesse sauber aufzusetzen. Joanna unterstützt ab sofort im Back-Office und wird von Steffi eingeführt. Erste Aufgabe wird sein, den Onboarding-Prozess für neue Ehrenamtliche gut zu organisieren, inklusive Trello-Vorlage mit Checklisten und How-To-Unterlagen für die einzelnen Bereiche. Wie gut es funktioniert, werden unter anderem Lena (U14 Co-Trainerin), Jenni (Social Media) und Yasemin (Mitgliederverwaltung) als neue Ehrenamtliche uns sagen können.
Bis Mai werden Feedbackgespräche zum Saisonabschluss in allen Teams geführt und Empfehlungsschreiben, vor allem für die Junior-Trainerinnen, vorbereitet – Barbara übernimmt das. Der Einsatz unserer Junior-Trainerinnen läuft als FSSJ (Freiwilliges soziales Schuljahr) bei Diakoneo. Dafür bekommen sie einen offiziellen Zeugniseintrag, der vom Träger selbst initiert wird.
Zur Mitgliederversammlung soll es wieder Merch aus unserem Shop für alle Ehrenamtlichen geben – als kleines Dankeschön für den Einsatz. Susanne findet raus, ob wir dazu Gutscheine verteilen können, damit die Ehrenamtlichen sich selbständig ihr Lieblingsteil bestellen können.
Social Media: Übergabe
Am 20. März findet die Übergabe unseres Instagram-Kanals an Jenni statt – die hier Conny P. bei der Content-Produktion unterstützen wird. Jenni wird künftig Spieltagsankündigungen und Posts aus der Halle verantworten und arbeitet außerdem an einem First-Steps-Funnel für mehr Sichtbarkeit.
Conny P., Philipp und Nadine haben außerdem ein Konzept für unser geplantes Projekt „Sichtbar. Stark. Selbstbestimmt.“ entwickelt und in einen Förderantrag überführt. Die Beantragung ist bis 18. März möglich, durchführen wollen wir ihn gerne in den Herbst- oder Weihnachtsferien.
First Steps: Es wird ernst

Unsere Fortbildung für junge Trainerinnen und Schiedsrichterinnen nimmt Fahrt auf: Bereits 50 % der Plätze sind gebucht. Die Förder-Zusage und die finale Moderationsauswahl stehen noch aus, aber die Logistik läuft: Julia und Jasi kümmern sich um die Anmeldungen, Steffi koordiniert die Fahrt nach Herzogenaurach, Conny B. und Julia kümmern sich um die Materialien vor Ort – von Flyern über Aufsteller bis hin zu Beachflags.
Integration & Sport: Erstes Kennenlernen mit viel Potential
Über den SportService der Stadt sind wir mit einem spannenden Projekt in Kontakt gekommen: Dort werden Menschen mit Fluchterfahrung zu Coaches ausgebildet – mit direktem Praxisbezug und im Tandem-Prinzip. Klingt vertraut? Ist es auch; wir arbeiten genauso.
Bei einem ersten Kennenlernen haben wir viele inhaltlichen Anknüpfungspunkte entdeckt. Wir schauen gemeinsam, wo es Synergien gibt: Trainerinnen, die sich gegenseitig besuchen, punktuelle Unterstützung mit Basketball-Training, gegenseitige Einblicke bei den Feriencamps.
Was uns beide antreibt: Mädchen nachhaltig in den Vereinssport einzubinden – nicht nur für ein paar Wochen, sondern langfristig. Genau hier stoßen wir aktuell an eine strukturelle Grenze: Ohne städtische Trainingszeit können wir keine weiteren Sportlerinnen aufnehmen. Wir setzen uns aktiv dafür ein, das zu ändern – denn Mädchenförderung im Sport braucht nicht nur guten Willen, sondern auch Platz.
Im Herbst plant der SportService eine Fortbildung zum Thema Integration – wir bringen uns gerne inhaltlich ein.
Spielbetrieb & Organisation
Steffi führt Gespräche über Hallenzeiten für die kommende Saison. Aktuell haben wir in der Maria-Ward 8 Trainingseinheiten für 6 Teams und über 100 Mädchen. Geplant sind zwei Trainingstage und ein Spieltag pro Woche. Elternabende sollen künftig gemeinsam stattfinden: einmal vor den Pfingstferien zum Saisonabschluss, einmal in der ersten Schulwoche zum Saisonstart.
Bei der Mitgliederverwaltung gibt es eine technische Einschränkung: Der Vereinsplaner kann nicht automatisch mit dem Bankkonto verknüpft werden. Vorerst bleibt es bei monatlicher manueller Prüfung – Philipp behält das im Blick.
Dominik kümmert sich um die Anmeldungen zu unserer WM-Fahrt im Herbst nach Berlin. Chrysa hat schon alle Zahlungseingänge rausgesucht, jetzt kommt die Rückmeldung an die Teilnehmenden.
Finanzordnung: Was sich geändert hat – und warum

Ein wichtiger Tagesordnungspunkt: Der Vorstand hat am 16. März 2026 einstimmig Änderungen an der Finanzordnung beschlossen. Klingt trocken – ist es aber nicht. Hinter den Anpassungen steckt der Wunsch, faire, klare und praktikable Regeln für alle zu schaffen, die bei Artio aktiv sind. Hier sind die konkreten Änderungen:
§ 4 Zahlungsverkehr
Bisher war festgelegt, dass Lastschriften von zwei Vorstandsmitgliedern freigegeben werden müssen. Das schränkte unnötig ein – denn manchmal sind es zuverlässige, nicht im Vorstand sitzende Personen, die diese Aufgabe übernehmen. Die neue Formulierung macht es flexibler:
Bisher:
Für rein administrative Aufgaben können weitere Personen bei der Bank registriert werden. Sie dürfen zum Beispiel Lastschriften für Mitgliedsbeiträge anlegen, diese müssen jedoch von zwei Vorstandsmitgliedern freigegeben werden.
Neu:
Für rein administrative Aufgaben können weitere Personen bei der Bank registriert werden. Sie dürfen zum Beispiel Lastschriften für Mitgliedsbeiträge anlegen, diese müssen jedoch von zwei Personen freigegeben werden.
§ 7 Ehrenamtliches Engagement
Die Ehrenamtspauschale wird nicht mehr als fixer Betrag in der Finanzordnung festgeschrieben. Stattdessen verweisen wir auf einen Basis-Satz pro Stunde, um den unterschiedlichen Einsätzen gerecht z werden:
Bisher:
Generelle Aufgaben über 5 Stunden im Monat: Ehrenamtspauschale von 70 € / Monat
Neu:
Generelle Aufgaben über 5 Stunden im Monat: Ehrenamtspauschale gemäß Basis-Satz 2
§ 8 Einnahmen und Ausgaben
Hier gibt es die umfangreichsten Änderungen. Kern: Abrechnungen werden klarer geregelt, interne Schiedsrichter:innen erhalten erstmals eine explizite Grundlage für ihre Aufwandsentschädigung, und wer auf eine Auszahlung verzichtet, kann das als Aufwandsspende steuerlich nutzen.
Auszahlung von Vergütungen für Übungsleitende und Ehrenamtliche
Bisher:
- Schiedsrichter:innen werden wie im Basketball üblich direkt am Spieltag von den Trainer:innen vergütet. Diese rechnen ihre Auslagen selbständig mit der Finanzverwaltung ab. Der Nachweis erfolgt über Quittungen.
- Trainer:innen tragen ihre Einsätze in einen Laufzettel ein. Sie werden 3x im Jahr vergütet:
- Im April für die Monate Januar bis März,
- im August für die Monate April bis Juli,
- Ende Dezember für die Monate September bis Dezember.
- Projektbezogene Einsätze, wie z.B. bei unseren Feriencamps, werden zeitnah nach Ende des Projektes vergütet. Die Abrechnung erfolgt über die Budget-Aufstellung des Projekts.
Neu:
- Externe Schiedsrichter:innen werden wie im Basketball üblich direkt am Spieltag von den Trainer:innen vergütet. Diese rechnen ihre Auslagen selbständig mit der Finanzverwaltung ab. Der Nachweis erfolgt über Quittungen, die im Original abgegeben werden müssen.
- Interne Schiedsrichter:innen haben grundsätzlich Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit gemäß der jeweils gültigen Vergütungsregelung des Vereins.
- Trainer:innen dokumentieren ihre Einsätze in einem Abrechnungsbogen. Die Auszahlung erfolgt nur, wenn der vollständig ausgefüllte Abrechnungsbogen fristgerecht beim Verein eingereicht wird. Bei fehlendem oder unvollständigem Abrechnungsbogen kann sich die Auszahlung verzögern.
- Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt dreimal jährlich:
- im April für den Zeitraum Januar bis März,
- im August für den Zeitraum April bis Juli,
- Ende Dezember für den Zeitraum September bis Dezember.
- Projektbezogene Einsätze, wie z.B. bei unseren Feriencamps, werden zeitnah nach Ende des Projektes vergütet. Die Abrechnung erfolgt über die Budget-Aufstellung des Projekts.
- Auf die Auszahlung einer Übungsleitungs- oder Ehrenamtspauschale kann freiwillig verzichten werden. Hierfür stellt der Verein auf Anfrage eine entsprechende Bestätigung über die Höhe des Betrags aus.
§ 13 Spenden, Zuwendungen und Zuwendungsbestätigungen
Der Paragraph wurde erweitert und präzisiert. Neu ist vor allem: Spendenquittungen werden nicht mehr automatisch für alle Beträge ausgestellt – das spart Verwaltungsaufwand. Wer eine braucht, kann sie anfordern. Große Spenden ab 200 € werden weiterhin automatisch bescheinigt. Generellt gitl: Spenden bis 300€ kann man gegenüberdem Finanzamt mit dem eigenen Kontoauszug und unserem vereinfachten Spendennachweis geltend machen. Und: Wer auf seine Aufwandsentschädigung verzichtet, kann diesen Betrag als Aufwandsspende steuerlich geltend machen.
Bisher:
Spenden und Zuwendungen werden ordnungsgemäß dokumentiert und ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet; ihre Annahme und Nutzung werden so gestaltet, dass sie für Mitglieder und Spender:innen jederzeit nachvollziehbar sind.
- Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen:
- bei privaten Spenden im Januar für das vergangene Jahr,
- bei Spenden von Organisationen direkt nach Eingang der Spende.
Neu:
Spenden und Zuwendungen werden ordnungsgemäß dokumentiert und ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet. Ihre Annahme und Nutzung werden so gestaltet, dass sie für Mitglieder, Ehrenamtliche und Spender:innen jederzeit nachvollziehbar sind.
- Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen:
- Spenden von Organisationen werden direkt nach Eingang der Spende bestätigt.
- Für interne Schiedsrichter:innen, Trainer:innen und andere Personen, die auf ihre Aufwandsentschädigung verzichten, kann der entsprechende Betrag als Aufwandsspende steuerlich geltend gemacht werden. Eine Auszahlung erfolgt in diesen Fällen nicht.
- Spenden ab 200 € gelten als Großspenden und werden automatisch im 1. Quartal des Folgejahres mit entsprechenden Zuwendungsbestätigungen versehen.
- Es besteht keine weitere Betragsgrenze für die Ausstellung von Spendenquittungen gemäß Finanzordnung.
Alle Änderungen wurden vom Vorstand einstimmig beschlossen.
